Grundsatzerklärung zu Menschenrechten
Unsere wirtschaftlichen Ziele verbinden wir mit unserer Verantwortung für Mensch und Natur. Menschenrechte sind dabei von zentraler Bedeutung.
Unser Bekenntnis zu Menschenrechten
Wir, die Unternehmen der Otto Group, blicken auf eine lange Tradition als verantwortlich agierende Unternehmensgruppe. So verknüpfen wir bereits seit über 25 Jahren unsere ökonomischen Ziele mit unserer Verantwortung für Mensch und Natur. Die Anerkennung und die Achtung von Menschenrechten sind dabei seit jeher von zentraler Bedeutung. Die vorliegende Grundsatzerklärung bringt unsere traditionellen Werte sowie unsere zukünftige Verantwortung zum Ausdruck.
OTTO (GmbH & Co. KG) als Teil der Otto Group hat den Anspruch, alle international anerkannten Menschenrechte zu achten. Unser Ansatz zur Umsetzung und Steuerung menschenrechtlicher Themen orientiert sich dabei an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Inhaltlich lehnt sich unser Vorgehen insbesondere an die folgenden internationalen Standards und Rahmenwerke an:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
- Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CNC)
- Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-CEDAW)
- Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Wir definieren konkrete Anforderungen an uns und unsere Partner
Um unserem Anspruch als Unternehmensgruppe bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, werden konzernweit und somit auch bei OTTO (GmbH & Co. KG) Richtlinien implementiert, die unsere Haltung für uns und für unsere Geschäftspartner ausdrücken. Diese Richtlinien stellen die Basis unseres täglichen Handelns dar und nehmen dabei nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter*innen und Lieferanten, sondern auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten, unsere Dienstleister und unsere Kund*innen in den Blick. Auf Konzernebene handelt es sich insbesondere um vier Richtlinien:
- Mit der Nachhaltigkeitsrichtlinie für den Einkauf (Nachhaltigkeits- / Ausschlusskriterien für den Einkauf von Handelswaren sowie Dienstleistungen und Nichthandelswaren in der Otto Group) setzen wir intern die Basis für die Umsetzung unseres Anspruchs. Diese Nachhaltigkeitsrichtlinie bildet eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Daher sind die in dieser Richtlinie festgelegten detaillierten Anforderungen im Hinblick auf soziale und umweltbezogene Aspekte nicht nur wichtig im Hinblick auf bestehende Geschäftspartner, sondern auch ausschlaggebend bei der Auswahl neuer Geschäftspartner.
- Unsere Anforderungen an unsere Geschäftspartner im Bereich der Beschaffung von Handelswaren sind in der Business Partner Declaration festgeschrieben. Teil dieser verbindlichen Anforderungen ist auch der amfori BSCI Code of Conduct mit den entsprechenden Umsetzungsbedingungen, der u.a. Sozialstandards, Regeln zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit und -gesundheit umfasst. Im Rahmen von akzeptierten Standards werden insbesondere Sozialaudits als regelmäßige und unabhängige Kontrollmaßnahmen durchgeführt, die ein wichtiges Element für die Risikoanalyse und etwaige nachfolgenden Maßnahmen darstellen.
- Zusätzlich haben wird einen Code of Conduct für Dienstleistungen und Nicht-Handelsware implementiert, der ebenso Sozialstandards, Regeln zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit umfasst.
- Der Code of Ethics schließlich bietet allen Mitarbeiter*innen der Otto Group Orientierung für ein verantwortungsvolles Handeln. Der Code of Ethics ist ein lebendes Dokument, welches in einem partizipativen Prozess von den Mitarbeiter*innen ausgestaltet wird.
Für OTTO (GmbH & Co. KG) sind zudem die folgenden unternehmensspezifischen Richtlinien verbindlich:
- Die Richtlinie Einkauf von Handelswaren definiert den Prozess für den ordnungsgemäßen Einkauf von Handelswaren für OTTO (GmbH & Co KG).
- Die Richtlinie Sicherheit regelt den Schutz und die Sicherheit von Personen und Vermögenswerten am Standort Hamburg-Bramfeld.
Wir setzen Schwerpunkte, wo wir menschenrechtliche Risiken sehen
Wir wissen, dass angemessene Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte ein andauernder Prozess ist. Aus diesem Grund unterziehen wir unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Geschäftspartner regelmäßig einer Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße. Dabei analysieren wir, wo sich die größten menschenrechtlichen Risiken befinden und priorisieren diese. Unterstützt werden wir dabei von ausgewählten Funktionen der Otto Group Holding, beispielsweise dem Risikomanagement. So können wir geeignete Maßnahmen ableiten und ergreifen, um diesen Risiken vorzubeugen und diese Risiken abzustellen oder mindestens zu reduzieren. Als international agierendes E-Commerce-Unternehmen stehen als Fokusgruppen neben unseren eigenen Mitarbeiter*innen vor allem die Menschen in den Lieferketten unserer Handels- und Nicht-Handelswaren im Mittelpunkt unserer menschenrechtlichen Sorgfalt.
Wir identifizieren und priorisieren durch unsere menschenrechtliche Risikoanalyse die sogenannten schwerwiegenden Risiken (salient issues), also Menschenrechtsthemen, die die schwerwiegendsten Auswirkungen auf potenziell Betroffene des unternehmerischen Handelns (z.B. Beschäftigte im eigenen Konzern, in der Lieferkette, Anwohner*innen, Kund*innen etc.) haben.
Die umfassende Risikoanalyse im Hinblick auf Menschenrechte, arbeitsbezogene sowie umweltbezogene Themen ist Teil unserer Geschäftsabläufe. Hierbei nutzen wir Instrumente und Verfahren, mit denen wir relevante Risiken erkennen und nach jeweiligem Schweregrad einordnen und priorisieren können (z.B. Informationen aus Sozialaudits, unserem SmartRisc-Tool, Informationen aus dem Compliance-System, Beschwerdemechanismus / Hinweisgebersystem). Diese Risikoanalyse hat auch Risiken im Blick, die bei Geschäftspartnern unserer Geschäftspartner auftreten können. Die Risikoanalyse wird jährlich sowie bei gegebenem Anlass durchgeführt.
Zur Identifizierung dieser Themen greifen wir unter anderem auch auf unsere Erkenntnisse aus Dialogen mit potenziell von Menschenrechtsverletzungen Betroffenen zurück. Diese Gespräche führen wir derzeit im Wesentlichen im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen und möchten sie zukünftig weiter ausbauen.
Schwerwiegende menschenrechtliche Risiken sind für uns: Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitszeitverstöße, unangemessene Entlohnung, Diskriminierung und mangelnde Arbeitssicherheit. Ebenfalls Teil der Betrachtung sind unsere priorisierten ökologischen Risiken: Wasser- und Luftverschmutzung, unzureichendes Abfallmanagement sowie die Verwendung gefährlicher Chemikalien. Diese spiegeln sich auch in unserer Nachhaltigkeitsstrategie wider.
Für die identifizierten Themenbereiche leiten wir Maßnahmen ab, die zum einen den Status quo verbessern und zum anderen präventiv menschenrechtlich bedenkliche Situationen vermeiden sollen. Die Maßnahmenableitung kann je nach Thema auf Konzernebene, im Verbund mehrerer Konzerngesellschaften oder auf individueller Konzerngesellschaftsebene erfolgen.
Die Vermittlung von Wissen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, ist aus Sicht der Otto Group ein zentraler und nachhaltiger Schlüssel zur Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken. Deshalb engagieren wir uns unter anderem mit Trainings und Weiterbildungsmaßnahmen sowohl für unsere Mitarbeiter*innen, insbesondere im Einkauf, als auch in unserer Lieferkette. Darüber hinaus nutzen wir die Zusammenarbeit in Initiativen, um gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft Kräfte zu bündeln. Unsere etablierten Maßnahmen evaluieren wir hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, um auch hier kontinuierlich besser zu werden.
Trotz großer Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte sind wir uns bewusst, dass es zu Verstößen kommen kann. Die Etablierung von Beschwerdemechanismen sehen wir daher als essenziell an, einerseits als Indikator zur Erfassung der Risiken und andererseits um tatsächliche Verstöße dort, wo sie stattfinden, aufzudecken und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wir setzen uns bereits im Rahmen unserer Mitgliedschaften in der amfori BSCI, dem deutschen Textilbündnis und dem International Accord dafür ein, eine Branchenlösung zu finden, die einen größeren Zugang zu Beschwerdeverfahren ermöglicht.
Unser Hinweisgebersystem stellt ergänzend dazu für alle mit der Otto Group verbundenen Menschen – ganz gleich ob Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner, Lieferanten oder Kund*innen – die Möglichkeit dar, Compliance-Verstöße zu melden. Eine Meldung kann jederzeit an corporate-compliance@ottogroup.com, über das digitale Hinweisgeberportal oder vertraulich an den Ombudsmann der Otto Group erfolgen: Herr Dr. Rainer Buchert unterliegt als Rechtsanwalt der gesetzlich anerkannten Schweigepflicht und darf ohne Zustimmung keine Informationen an Dritte weitergeben.
Wir berichten über unsere Fortschritte
Wir berichten jährlich über unseren menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess. Weiterführende Informationen zu Schwerpunkten und geschäftsfeldspezifischen Risiken oder Maßnahmen werden durch die Otto Group veröffentlicht.
Die Welt und auch unser Marktumfeld ändern sich stetig. Wir überprüfen deshalb kontinuierlich unsere Risikoeinschätzung und Maßnahmen. Auch unsere Prozesse, die vorliegende Grundsatzerklärung und unsere Kommunikation unterziehen wir einem regelmäßigen Review und passen sie bei Bedarf an sich ändernde Begebenheiten an. So arbeiten wir zum Beispiel kontinuierlich daran, noch transparenter über unsere Risiken und Maßnahmen zu berichten.
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser Erklärung ist der Vorsitzende des Bereichsvorstands OTTO.